In der Feuerwehr, als Schülerlotse oder Wahlhelfer: Rund 28,8 Mio. Menschen engagieren sich laut dem Freiwilligensurvey 2019 in Deutschland ehrenamtlich. Das sind fast 40 % der Bevölkerung ab 14 Jahren. Damit ist das Ehrenamt eine tragende Säule in unserer Gesellschaft. Zur Förderung des Ehrenamts existieren in vielen Rechtsgebieten Sonderregelungen. So ist eine ehrenamtliche Tätigkeit bspw. vom Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes ausgenommen (§ 22 Abs. 3 MiLoG). Doch wie werden ehrenamtliche Tätigkeiten im Steuerrecht behandelt? Im nachfolgenden Beitrag wird dargestellt, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang eine steuerfreie finanzielle Anerkennung gezahlt werden kann.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2940-5653.2023.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2940-5653 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-09-08 |
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