Im Vorfeld der Einführung des § 2b UStG haben sich viele juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) auf die Frage konzentriert, ob erzielte Einnahmen im Rahmen dieser Neuregelung steuerbar und steuerpflichtig werden. Unabhängig davon sind aber schon bisher von der öffentlichen Hand beim Bezug bestimmter Leistungen umsatzsteuerliche Pflichten zu erfüllen. Im Falle einer Fehlbeurteilung droht sogar eine Doppelbesteuerung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2940-5653.2023.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2940-5653 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-07-07 |
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