Leitsatz der Redaktion:
Ein bilanzierender Gewerbetreibender, dem eine Eigentumswohnung gehört und der Zahlungen in eine von der Wohnungseigentümergemeinschaft gebildete Instandhaltungsrückstellung geleistet hat, muss seine Beteiligung an der Instandhaltungsrückstellung mit dem Betrag der geleisteten und noch nicht verbrauchten Einzahlungen in seiner Bilanz aktivieren.
– FG Köln, Urteil vom 21.06.2023 – 2 K 158/20 – (nicht rechtskräftig, BFH-Az. IV R 19/23) –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2940-5653.2024.02.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2940-5653 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-02-07 |
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