Die Grundsteuer ist mit einem Aufkommen von ca. 15 Mrd. € in 2021 eine der bedeutendsten Steuerarten. Die jeweilige Gemeinde bestimmt gemäß § 1 Grundsteuergesetz (GrStG), ob von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer zu erheben ist. Mit der Festsetzung der Steuermessbeträge wird laut § 184 Abs. 1 Satz 1 AO auch über die persönliche und sachliche Steuerpflicht entschieden. Die Entscheidung der Finanzbehörden, eine Körperschaft als gemeinnützig oder mildtätig anzuerkennen, ist dabei für die Grundsteuer zu übernehmen. Dieser Beitrag stellt die verschiedenen Grundsteuer-Befreiungen bei gemeinnützigen Körperschaften vor.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2940-5653.2024.10.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2940-5653 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-10-08 |
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