Kommunale Einrichtungen unterliegen als Empfänger von staatlichen Mitteln dem europäischen Beihilferecht. Sog. Betrauungsakte regeln die Rahmenbedingungen, unter denen Beihilfen gewährt werden dürfen. Sie sind im Hinblick auf die grds. zehnjährige Höchstlaufzeit regelmäßig zu erneuern, wobei auch steuerliche Aspekte zu bedenken sind. Vor allem die Zuwendungsbedingungen im Betrauungsakt und die ggf. ergänzenden Finanzierungsvereinbarungen sollten so gestaltet sein, dass die finanziellen Zuwendungen als nicht steuerbare echte Zuschüsse anzusehen sind. Aus ertragsteuerlicher Sicht gilt es ebenfalls einige Fallstricke zu bedenken.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2940-5653.2024.11.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2940-5653 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-11-08 |
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