Kommunale Einrichtungen unterliegen als Empfnger von staatlichen Mitteln dem europischen Beihilferecht. Sog. Betrauungsakte regeln die Rahmenbedingungen, unter denen Beihilfen gewhrt werden drfen. Sie sind im Hinblick auf die grds. zehnjhrige Hchstlaufzeit regelmig zu erneuern, wobei auch steuerliche Aspekte zu bedenken sind. Vor allem die Zuwendungsbedingungen im Betrauungsakt und die ggf. ergnzenden Finanzierungsvereinbarungen sollten so gestaltet sein, dass die finanziellen Zuwendungen als nicht steuerbare echte Zuschsse anzusehen sind. Aus ertragsteuerlicher Sicht gilt es ebenfalls einige Fallstricke zu bedenken.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2940-5653.2024.11.03 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2940-5653 |
| Ausgabe / Jahr: | 11 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-11-08 |
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