Veräußerungsgewinn beim Verkauf eines Hotelbetriebs
Leitsätze der Redaktion:
Der Betrieb eines Hotels mit Gastronomie hat einen Fremdenverkehrsbezug. Dies gilt damit grundsätzlich auch für die Veräußerung eines Hotels mit Gastronomie. Durch die Veräußerung ist ein mittelbarer Vorteil aus dem Fremdenverkehr erwachsen. Nach § 16 Abs. 1 EStG, der bei der Berechnung des Fremdenverkehrsbeitrags entsprechend herangezogen wird, sind grundsätzlich auch Gewinne zu veranlagen, die bei der Veräußerung eines Gewerbebetriebs erzielt werden.
– VG Regensburg, Beschluss vom 03.07.2025
– RN 11 S 25.1173 –
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2940-5653.2025.10.08 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2940-5653 |
| Ausgabe / Jahr: | 10 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-10-08 |