Gemeindewirtschaft (GW)
 

Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags für eine Photovoltaikanlage

Leitsatz des Gerichts:

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob ein im Jahr 2021 in Abzug gebrachter Investitionsabzugsbetrag für eine im Jahr 2022 tatsächlich erworbene und nach § 3 Nr. 72 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerbefreite Photovoltaikanlage allein wegen des Inkrafttretens dieser Steuerbefreiung gemäß § 7g Abs. 3 Satz 1 EStG im Jahr 2021 rückgängig zu machen ist.

– BFH, Beschluss vom 15.10.2024 – III B 24/24 (AdV) –

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2940-5653.2025.01.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2940-5653
Ausgabe / Jahr: 1 / 2025
Veröffentlicht: 2025-01-13