Gemeindewirtschaft (GW)
 

Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Zinsen für eine Erstattung von Gewerbesteuer nach § 233a der Abgabenordnung (AO) sind bei der steuerlichen Gewinnermittlung als Betriebseinnahme zu erfassen.
2. Die Behandlung der Zinsen nach § 233a AO, die als Nachzahlungszinsen gemäß § 4 Abs. 5b des Einkommensteuergesetzes nicht abziehbar, aber als Erstattungszinsen zu versteuern sind, verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes.

BFH, Urteil vom 26.09.2025 – IV R 16/23 –

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2940-5653.2026.06.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2940-5653
Ausgabe / Jahr: 6 / 2026
Veröffentlicht: 2026-06-08