Gemeindewirtschaft (GW)
 

Die Spartenrechnung nach § 8 Abs. 9 KStG im Lichte der Rechtsprechung

Durch § 8 Abs. 9 KStG kommt es bei Eigengesellschaften der jPöR, die Dauerverlustgeschäfte betreiben, zu einer Durchbrechung der Einheitlichkeit der betrieblichen Sphäre. Die wesentliche Rechtsfolge ist die Ermittlung getrennter Einkünfte (je Sparte ein Gesamtbetrag der Einkünfte) und einem Verlustausgleichsverbot der Sparten untereinander. Der BFH hat hierzu einige Zweifelsfragen geklärt. Die Grundzüge der Norm und die neuere BFH-Rechtsprechung werden nachfolgend dargestellt.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2940-5653.2025.01.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2940-5653
Ausgabe / Jahr: 1 / 2025
Veröffentlicht: 2025-01-13